Unerlaubtes Fotografieren

Unerlaubtes Fotografieren

Ein Gastbetrag von Sylvio Reinertz

Die moderne Welt birgt einige Gefahren in sich, zu der zum Beispiel die Verletzung der Privatsphäre zählt. Fast jeder – Kinder und Jugendliche eingeschlossen – besitzt ein Smartphone. Dieses wird als Ersatz für eine Kamera verwendet. Zugleich ist das Handy immer dabei und kann sehr schnell zum Fotografieren genutzt werden. Doch hierbei muss besonders darauf geachtet werden, dass keine fremden Personen fotografiert werden. Passiert dies, kann sogar eine Haftstrafe drohen. Grund hierfür liegt in den Gesetzen bezüglich eines unerlaubten Fotografierens.

Was bedeutet unerlaubtes Fotografieren?

Das unerlaubte Fotografieren wird im Strafgesetzbuch unter dem Paragrafen §201a definiert: anwalt.org/201a-stgb

Es kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder zu einer Geldstrafe kommen, wenn eine der beiden folgenden Situationen eintreten:

  • Wenn von einer anderen Person nicht befugte Bildaufnahmen hergestellt werden oder diese übertragen werden und sich die Person in einer Wohnung oder in einem Raum befinden, die gegen Einblicke geschützt sind. Wenn dann zusätzlich der höchstpersönliche Lebensbereich der Person verletzt wird, ist der Tatbestand erfüllt.
  • Bei der zweiten Situation werden Bildaufnahmen gemacht, die eine Hilflosigkeit einer Person zur Schau stellen. Diese Bildaufnahmen müssen unbefugt übertragen oder hergestellt sein und auch dadurch wurde der höchstpersönliche Lebensbereich der Person verletzt.

Diese beiden Situationen stellen definitiv ein unerlaubtes Fotografieren dar. Allerdings gibt es weitere Fälle, die ebenfalls als unerlaubtes Fotografieren beziehungsweise unerlaubte Veröffentlichung gewertet werden können:

  • Nachdem der öffentliche Raum nicht zum geschützten Bereich zählt, dürfen Personen fotografiert werden. Das trifft jedoch nicht zu, wenn die Fotografie dem Aufdecken einer Ordnungswidrigkeit gilt. Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 28.01.2014 – 109 C 228/13 festgestellt, dass solch ein Fall das Recht am eigenen Bild verletzt.
  • Sollen auf einer Unternehmenshomepage Bilder der Mitarbeiter veröffentlicht werden, benötigt das Unternehmen die Erlaubnis der betroffenen Mitarbeiter.
  • Gleiches gilt für Fotografien von Schülern, auch wenn die Fotos nur auf der Internetseite der Schule erscheinen.

Welche weiteren Gesetze gelten im Falle einer unerlaubten Fotografie?

Eine Fotografie kann gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Laut Artikel 4 Absatz 1 DSGVO sind Fotos von Personen besonders schützenswert, da sie über die biometrische Funktion zur Identifizierung der Person führen können. Eine Ausnahme stellt eine persönliche oder familiäre Tätigkeit dar. Demzufolge dürfen Fotos von fremden Personen erstellt werden, wenn diese nicht veröffentlicht werden und lediglich im privaten Rahmen genutzt werden.

Gleiches trifft auf das Recht am eigenen Bild zu. Dieses wird im Urheberrechtsgesetz verankert, das auf dem früheren Kunsturheberrechtsgesetz fußt. Das Recht am eigenen Bild wird sogar auf die Erben übertragen, weshalb bei diesen die Erlaubnis einzuholen ist.

Liegen auch hier lediglich persönliche und familiäre Situationen vor, ist das Recht am eigenen Bild nicht verletzt. Anders verhält es sich, wenn das Foto veröffentlicht wird. Das darf immer nur mit der Erlaubnis der Person durchgeführt werden, wenn Folgendes zutrifft:

  • Die Person ist eindeutig erkennbar. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob es sich um ein Porträtfoto, eine seitliche Aufnahme oder gar um eine Aufnahme von hinten handelt. Wichtig ist, dass die Person an deren Körperhaltung oder Haarfarbe/Frisur eindeutig erkennbar ist.
  • Die Person stellt nicht nur ein Beiwerk dar. Beiwerk wird wie folgt definiert: Erstellt der Fotograf ein Landschaftsbild und befindet sich zufällig eine Person auf dem Foto, ist dies zulässig. Wäre das Foto jedoch ohne die Person nicht vollständig, wird eine Erlaubnis zur Veröffentlichung benötigt.
  • Gruppenbilder von öffentliche Veranstaltungen und Demonstrationen sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. Nicht ausgenommen werden Innen-Aufnahmen eines Zuges, Flugzeuges oder Badestrandes. In all diesen Fällen wird zur Veröffentlichung eine Genehmigung erforderlich.

Achtung: Widerspricht eine Person und stellt klar, dass er mit der Aufnahme nicht einverstanden ist, liegt unabhängig des Nutzungszweckes eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild vor.

Wie geht man gegen unerlaubtes Fotografieren vor?

Wer ein unerlaubtes Fotografieren feststellt, kann sowohl ein Unterlassen einer weiteren Fotografie verlangen als auch das Löschen der bereits erstellten.

Welche Strafen drohen bei einer unerlaubten Fotografie?

Es kann sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Das Strafmaß hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab:

  • Ist der „Täter“ vorbestraft, muss mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.
  • Zeigt der Angeklagte Reue und ist er nicht vorbestraft, kann eine Geldstrafe ausreichend sein.
  • Die höchstmögliche Strafe beläuft sich auf zwei Jahre Freiheitsentzug.

Eine Strafe kommt jedoch nur in Betracht, wenn bewusst gegen das Strafgesetzbuch gehandelt wird oder wenn die Fotografien unternehmerischen Zwecken dienen und zugleich veröffentlicht werden. Unterliegt die Fotografie dem Haushaltsprinzip und werden sie somit nur im privat-persönlichen Raum verwendet, liegt in der Regel kein Verstoß vor. Trotzdem muss immer das Recht am eigenen Bild beachtet werden, das definitiv verletzt wird, wenn sich der Fotografierte gegen die Fotografie ausgesprochen hatte.

Text von Sylvio Reinertz